Genossenschaft

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Die Genossenschaft ist eine Unternehmensform besonderer Art, denn Genossenschaften sind keine Kapitalgesellschaften, sondern Personenvereinigungen. Die Grundsätze der Selbsthilfe, der Selbstverwaltung und der Selbstverantwortung sind dabei die Kernprinzipien genossenschaftlicher Unternehmen.
Ausgehend von diesem Selbsthilfegedanken bestimmen die Mitglieder einer Genossenschaft folgerichtig die Ziele ihres Unternehmens. Die Genossenschaft ist damit eine urdemokratische Unternehmensform, wobei - anders als bei Kapitalgesellschaften - in Abstimmung jedes Mitglied eine Stimme hat. Genossenschaftliche Unternehmen bieten wie keine andere Rechtsform die Möglichkeit der Mitwirkung, Mitgestaltung und Mitverantwortung in dezentralen Einheiten.

  • An unserer Genossenschaft sind ca. 1200 Mitglieder beteiligt.
  • Jeder Strom- oder Erdgaskunde der KBG kann Mitglied werden
  • Als Miteigentümer der KBG profitieren sie darüber hinaus direkt von unserem Geschäftserfolg.
  • Derzeit kann jedes Mitglied bis zu 5 Geschäftsanteile zeichnen.
  • Ein Geschäftsanteil entspricht 50,00 Euro.
  • Die Laufzeit Ihrer Mitgliedschaft ist unbegrenzt. Sie sind berechtigt, Ihre Beteiligung unter Einhaltung einer halbjährigen Kündigungsfrist zum Jahresende zu kündigen.
  • Auf Ihre Geschäftsanteile erhalten Sie alljährlich eine Dividende. Die Rendite betrug in den vergangenen Jahren 9%.
 

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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 07.08.11
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