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Die Genossenschaft ist eine Unternehmensform besonderer Art, denn
Genossenschaften sind keine Kapitalgesellschaften, sondern
Personenvereinigungen. Die Grundsätze der Selbsthilfe, der Selbstverwaltung und
der Selbstverantwortung sind dabei die Kernprinzipien genossenschaftlicher
Unternehmen.
Ausgehend von diesem Selbsthilfegedanken bestimmen die Mitglieder einer
Genossenschaft folgerichtig die Ziele ihres Unternehmens. Die Genossenschaft ist
damit eine urdemokratische Unternehmensform, wobei - anders als bei
Kapitalgesellschaften - in Abstimmung jedes Mitglied eine Stimme hat.
Genossenschaftliche Unternehmen bieten wie keine andere Rechtsform die
Möglichkeit der Mitwirkung, Mitgestaltung und Mitverantwortung in dezentralen
Einheiten.
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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 07.08.11 |
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