Grundversorgung Strom

Feststellung des Grundversorgers

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Bekanntmachung (vom 19.05.2007) der KBG Kraftstrom-Bezugsgenossenschaft Homberg eG
Anpassung unserer Grundversorgungsverträge (Tarifkundenverträge) an die StromGVV/GasGVV

Am 08.11.2006 sind die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV) bzw. die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV) in Kraft getreten.
Sie ersetzen künftig die Allgemeinen Versorgungsbedingungen Strom (AVBEltV) bzw. Gas (AVBGasV) und gelten automatisch für alle neuen sowie nach dem 12.07.2005 abgeschlossenen Grundversorgungsverträge (Tarifkundenverträge).
Die vor dem 13.07.2005 abgeschlossenen Tarifkundenverträge mit grundversorgten Haushaltskunden - das sind Kunden, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke beziehen - werden ab dem 20.05.2007 auf den Inhalt der Allgemeinen Bedingungen (StromGVV/ GasGVV) sowie der Ergänzenden Bedingungen der KBG Kraftstrom-Bezugsgenossenschaft Homberg eG zum 01.07.2007 umgestellt.
Die Allgemeinen Bedingungen, die Ergänzenden Bedingungen sowie die jeweils maßgeblichen Allgemeinen Preise können auf unserer Internetseite unter www.kbg-homberg.de abgerufen werden und stehen Ihnen in unseren Geschäftsräumen zur Verfügung. Auf Wunsch übersenden wir unseren Kunden diese gern auch per Post.

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Bekanntmachung - Neue Verordnungen für Grundversorgung und Netzanschluss

Am 08.11.2006 sind neue Verordnungen für die Grundversorgung mit Strom und Gas (StromGVV/GasGVV) für den Vertragsanteil der Lieferung sowie die Niederspannungs- und Niederdruckanschlussverordnung (NAV/NDAV) für den Vertragsanteil Netzbetrieb in Kraft getreten und gelten damit automatisch als rechtliche Grundlage für Verträge.
In Folge dieser neuen Verordnungen ersetzen neue Ergänzende Bedingungen die bisherigen Ergänzenden Bestimmungen der KBG Kraftstrom-Bezugsgenossenschaft Homberg eG. Auch hier findet basierend auf den neuen Verordnungen die Trennung in Anteile des Betriebes von Netzen und der Lieferung von Energie statt. Kunden in der Grundversorgung profitieren von verbesserten Haftungsregelungen und der Ausweitung von Informationspflichten.
Die Bedingungen des Anschlusses an die Versorgungsnetze der KBG Kraftstrom-Bezugsgenossenschaft Homberg eG werden durch die NAV/NDAV und die jeweiligen Ergänzenden Bedingungen geregelt. Den Wortlaut der neuen Verordnungen und der zugehörigen Ergänzenden Bedingungen finden Sie hier:

Sie können die Informationen in Dateiform herunterladen oder sich bei uns persönlich in gedruckter Version aushändigen lassen.
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Sie erreichen unsere MitarbeiterInnen während der Geschäftszeiten, telefonisch unter (05681) 9909-0 oder per E-Mail unter info@kbg-homberg.de .

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Bekanntmachung

Seit dem 13.07.2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft. Danach haben Energieversorungsunternehmen eine Grundversorgung mit Strom durchzuführen. Die Grundversorgung entspricht - vereinfacht ausgedrückt - der Belieferung von Haushalten und Kleingewerbekunden mit Strom nach allgemeinen Preisen und Bedingungen.
Die Allgemeinen Preise und Bedingungen der KBG Kraftstrom-Bezugsgenossenschaft Homberg eG für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung nach dem Zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts, gültig ab 13. Juli 2005, entsprechen den gültigen und veröffentlichten Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der KBG Kraftstrom-Bezugsgenossenschaft Homberg eG für die allgemeine Versorgung von Tarifkunden mit Elektrizität (siehe: PREISE / TARIFE).

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Grundversorger in Homberg (Efze) / Hessen

Wir sind als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung nach § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG verpflichtet, erstmals zum 30.09.2006 Ihnen gegenüber mitzuteilen, welches Energieversorgungsunternehmen in unserem Netzgebiet in Homberg (Efze) die meisten Haushaltskunden mit Strom versorgt. Die Definition, wer als Haushaltskunde anzusehen ist, ergibt sich aus § 3 Nr. 22 EnWG. Nach den uns vorliegenden Daten kommen wir zu dem Ergebnis, dass in unserem Netzgebiet das Unternehmen KBG Kraftstrom-Bezugsgenossenschaft Homberg eG Grundversorger ist.

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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11
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