
Feststellung des Grundversorgers
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Bekanntmachung (vom 19.05.2007) der KBG Kraftstrom-Bezugsgenossenschaft
Homberg eG
Anpassung unserer Grundversorgungsverträge (Tarifkundenverträge) an die
StromGVV/GasGVV
Am 08.11.2006 sind die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität
aus dem Niederspannungsnetz“ (Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV) bzw. die
„Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von
Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz“
(Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV) in Kraft getreten.
Sie ersetzen künftig die Allgemeinen Versorgungsbedingungen Strom (AVBEltV) bzw.
Gas (AVBGasV) und gelten automatisch für alle neuen sowie nach dem 12.07.2005
abgeschlossenen Grundversorgungsverträge (Tarifkundenverträge).
Die vor dem 13.07.2005 abgeschlossenen Tarifkundenverträge mit grundversorgten
Haushaltskunden - das sind Kunden, die Energie überwiegend für den
Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh
nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche und
gewerbliche Zwecke beziehen - werden ab dem 20.05.2007 auf den Inhalt der
Allgemeinen Bedingungen (StromGVV/ GasGVV) sowie der Ergänzenden Bedingungen der
KBG Kraftstrom-Bezugsgenossenschaft Homberg eG zum 01.07.2007 umgestellt.
Die Allgemeinen Bedingungen, die Ergänzenden Bedingungen sowie die jeweils
maßgeblichen Allgemeinen Preise können auf unserer Internetseite unter
www.kbg-homberg.de abgerufen werden und stehen Ihnen in unseren Geschäftsräumen
zur Verfügung. Auf Wunsch übersenden wir unseren Kunden diese gern auch per
Post.
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Bekanntmachung - Neue Verordnungen für Grundversorgung und Netzanschluss
Am 08.11.2006 sind neue Verordnungen für die Grundversorgung mit Strom und
Gas (StromGVV/GasGVV) für den Vertragsanteil der Lieferung sowie die
Niederspannungs- und Niederdruckanschlussverordnung (NAV/NDAV) für den
Vertragsanteil Netzbetrieb in Kraft getreten und gelten damit automatisch als
rechtliche Grundlage für Verträge.
In Folge dieser neuen Verordnungen ersetzen neue Ergänzende Bedingungen die
bisherigen Ergänzenden Bestimmungen der KBG Kraftstrom-Bezugsgenossenschaft
Homberg eG. Auch hier findet basierend auf den neuen Verordnungen die Trennung
in Anteile des Betriebes von Netzen und der Lieferung von Energie statt. Kunden
in der Grundversorgung profitieren von verbesserten Haftungsregelungen und der
Ausweitung von Informationspflichten.
Die Bedingungen des Anschlusses an die Versorgungsnetze der KBG
Kraftstrom-Bezugsgenossenschaft Homberg eG werden durch die NAV/NDAV und die
jeweiligen Ergänzenden Bedingungen geregelt. Den Wortlaut der neuen Verordnungen
und der zugehörigen Ergänzenden Bedingungen finden Sie hier:
Sie können die Informationen in Dateiform herunterladen oder sich bei uns
persönlich in gedruckter Version aushändigen lassen.
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Sie erreichen unsere
MitarbeiterInnen während der Geschäftszeiten, telefonisch unter (05681) 9909-0
oder per E-Mail unter info@kbg-homberg.de
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Bekanntmachung
Seit dem 13.07.2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft.
Danach haben Energieversorungsunternehmen eine Grundversorgung mit Strom
durchzuführen. Die Grundversorgung entspricht - vereinfacht ausgedrückt - der
Belieferung von Haushalten und Kleingewerbekunden mit Strom nach allgemeinen
Preisen und Bedingungen.
Die Allgemeinen Preise und Bedingungen der KBG Kraftstrom-Bezugsgenossenschaft
Homberg eG für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der
Grundversorgung nach dem Zweiten Gesetz zur Neuregelung des
Energiewirtschaftsrechts, gültig ab 13. Juli 2005, entsprechen den gültigen und
veröffentlichten Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der KBG
Kraftstrom-Bezugsgenossenschaft Homberg eG für die allgemeine Versorgung von
Tarifkunden mit Elektrizität (siehe: PREISE / TARIFE).
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Grundversorger in Homberg (Efze) / Hessen
Wir sind als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung nach § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG verpflichtet, erstmals zum 30.09.2006 Ihnen gegenüber mitzuteilen, welches Energieversorgungsunternehmen in unserem Netzgebiet in Homberg (Efze) die meisten Haushaltskunden mit Strom versorgt. Die Definition, wer als Haushaltskunde anzusehen ist, ergibt sich aus § 3 Nr. 22 EnWG. Nach den uns vorliegenden Daten kommen wir zu dem Ergebnis, dass in unserem Netzgebiet das Unternehmen KBG Kraftstrom-Bezugsgenossenschaft Homberg eG Grundversorger ist.
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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11 |
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| Wir sind für Sie da: Fragen Sie nach Ihrem Ansprechpartner bei der KBG Homberg eG unter 05681 9909-0 |