Ich ziehe um – was tun?
Für Stromversorgung keine rückwirkenden Umzugsmeldungen mehr möglich!
Ab dem 6. Juni 2025 erfolgt die (technische) Umsetzung von Lieferantenwechseln und Ummeldungen innerhalb von 24 Stunden (sog. „24h-Lieferantenwechsel“).
Eine rückwirkende Anmeldung oder Abmeldung durch Mieter oder Vermieter ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Damit es nicht zu Fehlabrechnungen, Verzögerungen und/oder unerwarteten Kosten kommt, sollten Sie Ihren Umzug mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen vor dem Ein- oder Auszug an Ihren Stromlieferanten melden. Eine Sonderkündigung aufgrund eines Wohnsitzwechsels muss zudem grundsätzlich mindestens 6 Wochen vor dem Auszugsdatum erfolgen, § 41b Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
• Ab dem 6. Juni 2025: Lieferantenwechsel/Ummeldungen erfolgen technisch innerhalb von 24 Stunden – nicht hiervon erfasst sind vorher durchzuführende Kündigungen des Altvertrags oder der Vertragsabschluss mit dem neuen Versorger.
• Mieter sollten sich mindestens 14 Tage vor Ein-/Auszug bei einem Energieversorger an-/abmelden.
Die neue Regelung ist von allen Versorgern einzuhalten und entsprechend umzusetzen. Die kbg kann als Netzbetreiber keine rückwirkende Zuordnung durchführen. Konkret: Lieferant A bleibt einem Zähler zugeordnet, auch wenn der von ihm versorgte Kunde dort nicht mehr wohnt. Erst nach Kenntnis des Wechsels kann der Netzbetrieb der kbg den Grundversorger kbg informieren.
Was nicht mehr geht!
Beispiel 1:
• Herr Müller zieht am 1. Oktober in eine Wohnung der Frau Meier in Homberg (Efze) oder in einem der Stadtteile.
• Am 15. Januar erhält Frau Meier die Jahresrechnung für die Wohnung. Daraufhin wendet sie sich an die kbg und wünscht:
• Schlussrechnung zum 30.9.
• Aufnahme des Herrn Müller zum 1.10.
• Was bisher oft unbürokratisch umgesetzt werden konnte, ist leider prozessual ausgeschlossen.
Beispiel 2:
• Herr Müller zieht am 1. Oktober in eine Wohnung der Frau Meier in Homberg (Efze) oder in einem der Stadtteile.
• Frau Meier meldet den Auszug fristgerecht an die kbg.
• Herr Müller wird in die Grundversorgung aufgenommen.
• Am 15. Oktober entscheidet sich Herr Müller für einen Tarif von Lieferant A. Dieser meldet einen Lieferantenwechsel an den Netzbetreiber kbg.
• Der Netzbetreiber kbg stimmt der Zuordnung zu Ende Oktober fristgerecht zu.
• Der Grundversorger kbg sendet Herrn Müller die Schlussrechnung für einige Tage Grundversorgung.
• Herr Müller wendet sich an die kbg mit Verweis auf seinen Einzug am 1. Oktober.
• Eine rückwirkende Korrektur aber ist nicht möglich.
KBG Kraftstrom-Bezugsgenossenschaft Homberg eG
Ostpreußenweg 5 | 34576 Homberg (Efze) | Telefon: 05681 9909-0
www.kbg-homberg.de | info@kbg-homberg.de
Unsere Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr und
Dienstag und Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr
Unsere Empfehlung: übermitteln Sie stets alle relevanten Daten frühzeitig!
Nutzen Sie diese Checkliste:
Kündigung der Stromlieferung:
• Name, Vorname:
• Kunden-/Verbrauchsstellennummer:
• Abmeldedatum/Ende der Belieferung:
(Ende Mietvertrag oder Datum der Schlüsselübergabe, wenn das Einverständnis des Vermieters vorliegt)
An wen geht die Schlussrechnung?
• Personenname/Firma:
Wohin geht die Rechnung?
• Straße, Hausnr.:
• PLZ, Ort:
Gibt es eine abweichende Bankverbindung?
• Nein.
• Ja:
o Kontoinhaber:
o IBAN:
o BIC:
Gibt es Nachmieter?
• Ja = Name des Nachmieters, wenn bekannt:
• Nein = Name und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des Vermieters:
Bitte teilen Sie uns den Endzählerstand nach Schlüsselübergabe per E-Mail oder unter www.kbg-homberg.de mit.
• Zählernummer:
• Ablesedatum (in der Regel Datum der Schlüsselübergabe):
• Stand:
Bitte fügen Sie das Übergabeprotokoll hinzu.
Anmeldung der Stromlieferung:
• Sind Sie bereits kbg-Kunde? Ja/Nein
• Anrede:
• Name, Vorname:
• Geburtsdatum:
• Straße, Hausnr.:
• PLZ, Ort:
• Zählernummer:
• Name des Vormieters, wenn bekannt:
• Anmeldedatum/Beginn der Belieferung:
(in der Regel Datum der Schlüsselübergabe)
Bitte teilen Sie uns den Zählerstand nach Schlüsselübergabe per E-Mail oder unter www.kbg-homberg.de mit.
• Zählernummer:
• Ablesedatum (in der Regel Datum der Schlüsselübergabe):
• Stand:
Bitte fügen Sie das Übergabeprotokoll hinzu.
Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, steht Ihnen unsere Kundenbetreuung telefonisch und persönlich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Ihre KBG-Bezugsgenossenschaft Homberg eG